Das hängt von der Ursache ab ("Verursacherprinzip"). Liegt ein baulicher Mangel vor (Wärmebrücken, undichtes Dach, Risse), haftet der Vermieter. Liegt die Ursache in falschem Wohnverhalten (zu wenig Heizen/Lüften, Möbel zu nah an der Außenwand), haftet der Mieter. Oft ist es eine Mischung aus beidem, weshalb Gutachter zur Klärung herangezogen werden.